Wohnungeigentumsrecht – Eigentümerversammlung
Die Eigentümerversammlung ist das zentrale Entscheidungsorgan einer jeden Wohnungseigentümergemeinschaft. In ihr werden Beschlüsse gefasst, die erhebliche rechtliche, wirtschaftliche und organisatorische Auswirkungen auf das Gemeinschaftseigentum sowie auf die Interessen der einzelnen Eigentümer haben können. Da die hier getroffenen Entscheidungen angefochten werden können, ist die Einhaltung von Formalien oberstes Gebot. Fehler bei der Einladung, der Tagesordnung, der eigentlichen Beschlussfassung oder der Protokollierung führen in der Praxis häufig zu kostspieligen Anfechtungen und langwierigen gerichtlichen Auseinandersetzungen.
Als spezialisierte Rechtsanwältin berate und vertrete ich Eigentümer, Verwaltungsbeiräte und Verwalter umfassend zu allen rechtlichen Fragen rund um die Eigentümerversammlung und sonstige Fragestellungen im WEG-Recht. Mein Ziel ist es, Beschlüsse rechtssicher vorzubereiten, deren Umsetzung zu begleiten und bestehende Risiken für die Gemeinschaft frühzeitig zu minimieren.
- Fundierte Beratung zum Wohnungseigentumsrecht für Eigentümer und Gemeinschaften
- Fachliche Prüfung von Bauverträgen und Erwerberverträgen sowie komplexen Teilungserklärungen
- Vertretung von Wohnungseigentümergemeinschaften gegenüber beauftragen Firmen und dem Bauträger bei Mängeln
- Unterstützung von Verwaltern bei der rechtssicheren Beschlussformulierung
- Persönliche Teilnahme an Eigentümerversammlungen zur rechtlichen Klärung von Fragestellungen der Eigentümer
- Konsequente Vertretung in gerichtlichen Beschlussanfechtungsverfahren



