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Was ist mit der Presse los? Vorverurteilung von der ersten Minute?

By 2. Februar 2016Februar 7th, 2016No Comments

kurier_0102Im Wiesbadener Kurier hat man in Sachen „Mord ohne Leiche“ bereits beim ersten Artikel den Eindruck: „Der war es.“

Die gesetzliche Unschuldsvermutung gilt beim Wiesbadener Kurier weder für Manuel B. noch hat sie gegolten für ein Wiesbadener Ehepaar, das durch den Artikel „Geld Gold und Auftragsmord“ an den Pranger gestellt wurde.

Einen Tag nach dem Artikel greift der dort beschriebene vorverurteilte Täter, dessen Ruf nun gänzlich in Wiesbaden zunichte gemacht wurde, zur Waffe und nimmt sich das Leben. Der Rechtsstreit beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main, das nicht, wie die erste Instanz in Wiesbaden: „kurzen Prozess“ gänzlich ohne Beweisaufnahme gemacht hat, läuft, mit diversen Hinweisen an die Klägerseite, die zunächst einmal ihre Ansprüche substantiiert begründen und unter Beweis stellen müsse.

Jedenfalls zu spät für den im Artikel des Wiesbadener Kuriers ausgemachten und verstorbenen Täter.  Aber der Deutsche Presserat bestätigt, dass sich die Schreibereien des Autors Degen im Rahmen der Pressefreiheit bewegen.

Und nun Manuel B. Wieder Vorverurteilung.

Der Kurier macht es so geschickt, dass man nicht zivil- oder strafrechtlich gegen die Veröffentlichung vorgehen kann, aber positive Indizien werden einfach weggelassen, so dass der unbefangene Leser nur zu einem Ergebnis kommen kann: „Der war es.“

Beeinflusst dies nun das Landgericht Wiesbaden, wie dies offenbar auch im Fall „Geld Gold und Auftragsmord“ der Fall war? Dies bleibt abzuwarten. Aber wie kann ein Gericht verurteilen, wenn diverse Zeugen die angeblich Verstorbene noch nach dem von der Staatsanwaltschaft behaupteten Tatzeitpunkt gesehen haben?

Dies blendet der Kurier völlig aus und begründet dies in einem Artikel mit Fehlern in der Wahrnehmung von Zeugen. Bei einem Zeugen vielleicht denkbar, aber bei mindestens 3 Zeugen, die nicht in Verbindung miteinander stehen?

Fakt ist: es gib Indizien, die dafür sprechen, dass Britta B. tot ist. Fakt ist auch, dass das Verhalten von Manuel B. nach dem Verschwinden der Britta B. nicht für ihn spricht.

Aber

Es gibt kein Motiv. Sogar die Eltern der Britta B sprechen von einem netten Schwiegersohn, von einem sich liebenden Paar. Die Psychiaterin Ziegert erklärt, dass sie in dem Gespräch mit Manuel B. einen Mann erlebt hat, der intensiv geweint hat, da er für sie glaubhaft geschildert hat, dass er das „Wichtigste in seinem Leben“ verloren hat.

Und

Mehrere Zeugen habe Britta B. nach dem angeblichen Tatgeschehen gesehen. Die sollen sich alle getäuscht haben? Im Strafprozeß gilt: Im Zweifel für den Angeklagten. Nur, wenn alle anderen denkbaren Möglichkeiten ausschließbar sind, dann kann ein Gericht verurteilen.

Die übrige Presse ist zu Recht zurückhaltender, wie unter anderem ein Artikel im Spiegel belegt.

SPIEGEL Artikel vom 30.01.2016, Bild anklicken zum Lesen

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