Herzlich Willkommen

Kanzlei Best in Wiesbaden

Sie haben ein rechtliches Problem und sind auf der Suche nach einer schlagkräftigen und kompetenten Rechts- und Fachanwaltskanzlei in Wiesbaden? Seit über 20 Jahren betreue ich Mandanten in der Taunusstraße – in unmittelbarer Nähe zur Staatskanzlei.

Die Kanzlei bietet Ihnen mit ihrem umfangreichen Leistungsspektrum, ihrer Erfahrung und dem umfassenden Fachwissen in den Bereichen Bau-, Wohneigentum- und Mietrecht jene juristische Kompetenz, die Ihnen im Falle eines Rechtsstreits zu Ihrem Anspruch verhilft.

Rufen Sie einfach kurz an oder schreiben Sie mir eine Nachricht – ich begrüße Sie auch gerne kurzfristig zu einem Erstberatungsgespräch.

Erstgespräch vereinbaren
Daniela Best – Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht & Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Beratung zum Baurecht

  • Prüfung von Werk- und Bauverträgen nach BGB und VOB/B
  • Beratung und Vertretung während der Bauzeit und in der Gewährleistungszeit
  • Durchsetzung von Werklohnansprüchen
  • Unterstützung bei der Abwicklung von Bauvorhaben
  • Durchsetzung von Bauhandwerkersicherungen
  • Unterstützung bei der Suche nach geeigneten Sachverständigen
  • Vertretung in Gerichtsverfahren

Beratung zum Wohnungseigentumsrecht

  • Prüfung von Erwerberverträgen sowie Teilungserklärungen
  • Beratung und Vertretung von Eigentümergemeinschaften gegenüber dem Bauträger
  • Hilfe bei der der Beschlussformulierung für Verwalter
  • Teilnahme an Eigentümerversammlungen
  • Hilfe bei der Suche geeigneter Sachverständiger
  • Vertretung in gerichtlichen Verfahren

Beratung zum Mietrecht

  • Fertigung von Mietverträgen
  • Durchsetzung von Kündigungen
  • Ausarbeitung von Auflösungsverträgen
  • Begleitende Vertretung während des Mietverhältnisses
  • Unterstützung bei der Suche nach Sachverständigen
  • Vertretung vor Gericht

Schildern Sie mir Ihr Anliegen in einem beratenden Erstgespräch.

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Kosten

Unsere Leistungen werden nach vergleichbaren und allgemeinen Sätzen berechnet. Hier finden Sie zu einzelnen Themen genaue Angaben. Sie können mich auch direkt ansprechen und Kosten von Beginn an in Erfahrung bringen. Bei umfangreichen Verfahren wird eine Vergütungsvereinbarung geschlossen.

Erstberatung

Die Beratung verursacht Kosten von 210,00 € zuzüglich Auslagenpauschale und Umsatzsteuer pro Stunde.

Außergerichtliche Vertretung / Schriftverkehr

Die Höhe der Gebühren für die außergerichtliche Tätigkeit richtet sich hier nach der Höhe des Streitwertes.

Außergerichtlich entsteht eine Gebühr von 0,5 bis 2,5 für die Vertretung gegenüber dem Gegner. Die Höhe des Gebührensatzes hängt vom Umfang und der Schwierigkeit der Tätigkeit ab. In der Regel beträgt sie zwischen 1,3 und 1,5.

Gelingt es dem Rechtsanwalt, im Rahmen der außergerichtlichen Vertretung mit der Gegenseite eine Einigung zu erzielen, erhält er zusätzlich eine Gebühr in Höhe von 1,5. Durch diese Regelung soll der außergerichtliche Bereich gestärkt und gerichtliche Streitigkeiten vermieden werden.

Gerichtliche Vertretung

Sollte es in derselben Angelegenheit zu einem gerichtlichen Verfahren kommen, werden die bereits erhobenen Gebühren für die außergerichtliche Vertretung auf die folgenden gerichtlichen Gebühren zum Teil angerechnet.

Für die gerichtliche Tätigkeit erhält ein Rechtsanwalt in der ersten Instanz eine Verfahrensgebühr mit einem Gebührensatz von 1,3 und eine Termingebühr von 1,2. Für einen Vergleich erhält der Rechtsanwalt eine Einigungsgebühr in Höhe von 1,0.

Die Höhe der Gebühren richtet sich wiederum nach dem Streitwert.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer unter dem Stichwort RVG.

In 2. Instanz erhöht sich die Verfahrensgebühr auf 1,6, die Terminsgebühr beläuft sich auch in der 2. Instanz auf 1,2.

Außerdem entstehen vor Gericht Gerichtsgebühren, eventuell Kosten für Zeugen und Sachverständigengebühren.

Kostenrisiko

Grundsatz: Bei den Zivilgerichten ist es grundsätzlich so, dass derjenige, der obsiegt, einen Anspruch auf Ersatz der Kosten seines Rechtsanwalts und der Gerichtskosten durch die Gegenseite hat.

Das bedeutet, dass derjenige, der unterliegt, nicht nur die Kosten seines Anwalts, sondern auch die Kosten des gegnerischen Anwalts und die Gerichtskosten sowie etwaige Kosten für Zeugen und Sachverständige tragen muss.

Kommt es dazu, dass die Entscheidung des Gerichts nicht 100% zugunsten einer Partei ausgeht, werden die Kosten entsprechend des Anteils am Obsiegen und Unterliegen geteilt. Jede Partei hat dann entsprechend der Quote einen Teil der Kosten zu übernehmen.

Bei eindeutigen Rechtslagen, zum Beispiel bei einer Räumungsklage gegen einen Mieter wegen Zahlungsrückständen, gegen die nichts eingewandt wird, ist klar, dass der Vermieter gegenüber dem Mieter einen Anspruch auf Ersatz der Kosten hat. Es droht allenfalls die Gefahr, dass der Mieter dazu nicht in der Lage ist, die Kosten zu zahlen.

Ich berate Sie gerne hinsichtlich des bestehenden Kostenrisikos, auch in der Zwangsvollstreckung.

Kontakt

Rufen Sie einfach an oder hinterlassen Sie eine Nachricht über das Kontaktformular.

 

Rechtsanwältin Daniela Best

Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht
Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

 

Taunusstraße 2, 65183 Wiesbaden

Tel. 0611 – 23 66 96 00
Fax 0611 – 23 66 96 09
E-Mail best@best-kanzlei.de